Hier finden Sie fertige Feuerwerkspakete zum selber zünden.
It’s Showtime!
Hier haben Sie die Möglichkeit aus insgesamt sechs professionell zusammengestellten Feuerwerksortimenten mit fantastischen Effekten und unterschiedlichen Preisklassen das richtige für Ihren Anlass herauszusuchen. Alle Sortimente sind für private Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Schuleinführung, Geburtstage, Gartenpartys oder kleinere Firmenjubiläen geeignet. Wir weisen Sie als Firma darauf hin, dass Sie als Verwender auf eignes Risiko handeln!
Wollen Sie ein professionelles Feuerwerk welches durch einen Pyrotechniker aufgebaut und abgebrannt wird, dann besuchen sie bitte die Rubrik Feuerwerk Hochzeiten & Feste.
Überlassung ,Verwendung und Antragstellung
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember (einschließlich) eines Jahres dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II von der zuständigen Behörde (meist Ordnungsamt) vorlegt. Der Antrag sollte bereits mehrere Wochen vor dem beabsichtigten Feuerwerkstermin bei Ihrem Ordnungsamt eingereicht werden.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 036924/47477
Ein Antragsformular für die behördliche Genehmigung (Ausnahmegenehmigung) haben wir Ihnen hier zum downloaden zur Verfügung gestellt.
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